Die Innovation Zweite Säule (IZS) ist ein politisch neutrales und wirtschaftlich unabhängiges Denkforum der beruflichen Vorsorge.

BVG-Anpassungen moderat und fair

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Die BVG-Reform verfehlte ihre Ziele

(IZS) Auslöser der Reform bildete die dringend notwendige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6 Prozent ist versicherungstechnisch ungenügend, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.
Die neuen Erwerbsformen mit einem steigenden Anteil von Teilzeitbeschäftigungen werden im heutigen BVG durch den fixen Koordinationsabzug benachteiligt. Hier drängt sich ebenfalls eine Anpassung auf.

Weil der Koordinationsabzug ohne Übergangsfrist gesenkt werden soll, sind Rentenzuschläge notwendig um die Einbussen auszugleichen.
Allerdings sind lediglich rund 10 Prozent der Versicherten direkt von der Senkung betroffen. Die Reform sieht jedoch Kompensationen für ca. 50 Prozent aller Versicherten vor. Das führt zu einem Leistungsausbau, der nicht dem Auftrag an die Reform entspricht. Er wird die bereits bestehende Umverteilung zwischen den Generationen verstärken und legitimieren, statt zu reduzieren.

Donnerstag, 28. Mai 2026, 12.00 Uhr online

IZS-Online-Input IZS-Online-Input Einanleger-Anlagegruppen: „Effiziente Servicelösung für Private-Markets-Anlagen“

Private-Markets-Anlagen bieten Rendite- und Diversifikationsvorteile, sind jedoch aufgrund ihrer Komplexität und manueller Prozesse administrativ anspruchsvoll. Steigende Anforderungen an Transparenz und Risikomanagement fordern Vorsorgeeinrichtungen zunehmend heraus.

Erfahren Sie in unserem Webinar, wie eine transparente und effiziente Verwaltung gelingt. Markus Studer (IST Investmentstiftung) und Karel Leder (Pensionskasse des Staates Freiburg) präsentieren praxiserprobte Lösungsansätze und eine erfolgreiche Umsetzung aus dem Alltag einer Pensionskasse.

Collage 28.05.2026

Stellungnahme zum Stand der BVG-Reform

Vor der zweiten Differenzberatung zur BVG-Reform und der Schlussabstimmung nimmt die IZS Stellung zum aktuellen Stand der Reform.

Nach dreijähriger Beratung steht die parlamentarische Beratung der BVG-Reform vor ihrem Abschluss. Auslöser der Reform bildete die dringend notwendige Verminderung des Mindest-Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6 Prozent ist beschlossen, aber versicherungstechnisch ungenügend. Damit bleibt die berufliche Vorsorge eine Baustelle.

Die Reform sieht die sofortige Senkung des Umwandlungssatzes ohne Übergangsfrist vor. Um die damit verbundene gesetzliche Leistungseinbusse auszugleichen, sind Aus­gleichs­mass­nahmen vorgesehen. Allerdings sind lediglich rund 15 Prozent der Versicherten direkt von der Senkung betroffen. Das Parlament sieht jedoch Kompensationen für ca. 50 Prozent aller Versicherten vor. Damit ist ein Leistungsausbau verbunden, der nicht dem Auftrag entspricht.

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