Die Innovation Zweite Säule (IZS) ist ein politisch neutrales und wirtschaftlich unabhängiges Denkforum der beruflichen Vorsorge.

Dienstag, 21. Mai 2024, 12.00 – 13.15 Uhr 

IZS-Online-Input „Die Rolle von alternativen Anlagen in institutionellen Portfolios“

Sogenannte «Alternative Anlagen» sind nicht erst seit kurzem Bestandteil von institutionellen Anlageportfolios. Mit der zunehmenden Popularität von Privatmarktanlagen über Private Equity hinaus und der Einführung einer dezidierten Quote für Infrastrukturanlagen in den BVV 2 stellt sich für Vorsorgewerke in der Schweiz vermehrt die Frage, ob und wie in diese Anlageklassen investiert werden sollte.

Arno Grüter wird uns einen Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklung geben.

Arno Grüter

Stellungnahme zum Stand der BVG-Reform

BVG-Reform: Das Ziel aus den Augen verloren

Nach dem Referendum von Gewerkschaftsseite werden im Frühjahr kommenden Jahres die Stimmbürger über das Schicksal der BVG-Reform zu entscheiden haben.
Nachfolgend die Einschätzung der Vorlage des IZS-Vorstands:
Auslöser der Reform bildete die dringend notwendige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6 Prozent ist versicherungstechnisch ungenügend, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird von keiner Seite infrage gestellt.

Um die damit verbundene gesetzliche Leistungseinbusse auszugleichen, sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Allerdings sind lediglich rund 15 Prozent der Versicherten direkt von der Senkung betroffen. Die Reform sieht jedoch Kompensationen für ca. 50 Prozent aller Versicherten vor. Das führt zu einem Leistungsausbau, der nicht dem Auftrag an die Reform entspricht. Er wird die bereits bestehende Umverteilung zwischen den Generationen verstärken und legitimieren, statt zu reduzieren.

Stellungnahme zum Stand der BVG-Reform

Vor der zweiten Differenzberatung zur BVG-Reform und der Schlussabstimmung nimmt die IZS Stellung zum aktuellen Stand der Reform.

Nach dreijähriger Beratung steht die parlamentarische Beratung der BVG-Reform vor ihrem Abschluss. Auslöser der Reform bildete die dringend notwendige Verminderung des Mindest-Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6 Prozent ist beschlossen, aber versicherungstechnisch ungenügend. Damit bleibt die berufliche Vorsorge eine Baustelle.

Die Reform sieht die sofortige Senkung des Umwandlungssatzes ohne Übergangsfrist vor. Um die damit verbundene gesetzliche Leistungseinbusse auszugleichen, sind Aus­gleichs­mass­nahmen vorgesehen. Allerdings sind lediglich rund 15 Prozent der Versicherten direkt von der Senkung betroffen. Das Parlament sieht jedoch Kompensationen für ca. 50 Prozent aller Versicherten vor. Damit ist ein Leistungsausbau verbunden, der nicht dem Auftrag entspricht.

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