Vor der zweiten Differenzberatung zur BVG-Reform und der Schlussabstimmung nimmt die IZS Stellung zum aktuellen Stand der Reform.

Stellungnahme zum Stand der BVG-Reform

Die IZS ist politisch neutral und unabhängig von den Fachverbänden. Vorstand und Mitglieder setzen sich aus Fachleuten der Beruflichen Vorsorge sowie weiteren interessierten Kreisen zusammen.

Die IZS und ihre Mitglieder haben sich in den letzten Jahren intensiv und aus unterschiedlicher Perspektive mit den BVG-Reformvorschlägen auseinandergesetzt. Mit dieser Stellungnahme möchten wir einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten, indem wir das Augenmerk auf einige Aspekte der Reform richten, welche nicht vernachlässigt werden sollten.

Wir hoffen, dass die Stellungnahme Ihr Interesse findet und für Ihre Informationstätigkeit von Nutzen ist.

Josef Bachmann, Präsident / 18.10.2023

BVG-Reform: Das Ziel aus den Augen verloren

(IZS) Nach dem Referendum von Gewerkschaftsseite werden im Frühjahr kommenden Jahres die Stimmbürger über das Schicksal der BVG-Reform zu entscheiden haben.
Nachfolgend die Einschätzung der Vorlage des IZS-Vorstands:
Auslöser der Reform bildete die dringend notwendige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes. Die Senkung auf 6 Prozent ist versicherungstechnisch ungenügend, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird von keiner Seite infrage gestellt.
Um die damit verbundene gesetzliche Leistungseinbusse auszugleichen, sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Allerdings sind lediglich rund 15 Prozent der Versicherten direkt von der Senkung betroffen. Die Reform sieht jedoch Kompensationen für ca. 50 Prozent aller Versicherten vor. Das führt zu einem Leistungsausbau, der nicht dem Auftrag an die Reform entspricht. Er wird die bereits bestehende Umverteilung zwischen den Generationen verstärken und legitimieren, statt zu reduzieren.
Die Einführung von teilweise durch Lohnprozente finanzierte Rentenzulagen zur Kompensation widerspricht dem Grundgedanken der individuellen Vermögensbildung und droht, die bewährte und stabilisierende Wirkung der Trennung von erster und zweiter Säule aufzulösen. Die 2. Säule enthält bereits starke Solidaritätselemente zwischen Aktiven und Rentnern. Sie sind nicht weiter auszubauen.
Die Einführung von kollektiv erhobenen Lohnprozenten als neuem Finanzierungsinstrument wird die Komplexität des BVG zudem erhöhen. Als absehbare Folgen sind steigende Kosten für die Verwaltung zu erwarten. Die Skepsis und die verbreiteten Ängste zur Altersvorsorge werden kaum verringert. Im Gegenteil, sie dürften noch weiter zunehmen.
Die Verbesserung der Altersvorsorge für Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte, vorwiegend Frauen, ist grundsätzlich zu begrüssen. Sie geht aber mit dieser Reform zu weit. Das wird selbst von den Arbeitnehmerorganisationen kritisiert.
Die Frage muss erlaubt sein, ob die berufliche Vorsorge geeignet ist, die Vorsorge von Bezügern kleiner und kleinster Einkommen zu verbessern. Es scheint, dass hier der politische Ehrgeiz zum Ausdruck kommt und weniger der nachgewiesene Bedarf und die Wünsche der betroffenen Erwerbstätigen.
Die versicherungstechnisch notwendigen Anpassungen hätten mit geringerem Aufwand realisiert werden können. Man dreht an den falschen Schrauben und lastet der Mehrheit der Versicherten neue Umverteilungslasten auf. Ein enttäuschendes Fazit nach den vielen Jahren der Beratung.

Innovation Zweite Säule / 18.10.2023

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18.10.2023